{"id":305,"date":"2021-08-11T14:01:07","date_gmt":"2021-08-11T12:01:07","guid":{"rendered":"http:\/\/iks-bavaria.de\/wordpress\/unsere-allgemeinen-geschaeftsbedingungen\/"},"modified":"2021-12-16T00:48:59","modified_gmt":"2021-12-15T23:48:59","slug":"unsere-allgemeinen-geschaeftsbedingungen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/iks-bavaria.de\/en\/unsere-allgemeinen-geschaeftsbedingungen\/","title":{"rendered":"Unsere Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen"},"content":{"rendered":"\n<p><strong>Allgemeine Liefer- und Verkaufsbedingungen der<br>IKS Innovative Kabel- und Systemtechnik GmbH, Bahnhofstr. 1<br>97845 Neustadt am Main, Tel. +49 9393 20 804-0, Fax +49 9393 20 804-29,<br>info(at)iks-bavaria.de<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong><a href=\"https:\/\/iks-bavaria.de\/wp-content\/uploads\/2021\/12\/AGB-IKS-GmbH-2021.pdf\" data-type=\"URL\" data-id=\"https:\/\/iks-bavaria.de\/wp-content\/uploads\/2021\/12\/AGB-IKS-GmbH-2021.pdf\">PDF-Download<\/a><\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>I. Allgemeine Bestimmungen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>1. F\u00fcr die Rechtsbeziehungen zwischen Lieferer und Besteller im Zusammenhang mit den Lieferungen und\/oder Leistungen des Lieferers (im Folgenden: Lieferungen) gelten ausschlie\u00dflich diese GL. Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen des Bestellers gelten nur insoweit, als der Lieferer ihnen ausdr\u00fccklich schriftlich zugestimmt hat. F\u00fcr den Umfang der Lieferungen sind die beiderseitigen \u00fcbereinstimmenden schriftlichen Erkl\u00e4rungen ma\u00dfgebend.<br>Ein Kaufvertrag (Werkvertrag) kommt erst durch eine Auftragsbest\u00e4tigung oder durch Auslieferung zustande.<\/p>\n\n\n\n<p>2. An Kostenvoranschl\u00e4gen, Zeichnungen und anderen Unterlagen (im Folgenden: Unterlagen) beh\u00e4lt sich der Lieferer seine eigentums- und urheberrechtlichen Verwertungsrechte uneingeschr\u00e4nkt vor. Die Unterlagen d\u00fcrfen nur nach vorheriger Zustimmung des Lieferers Dritten zug\u00e4nglich gemacht werden und sind, wenn der Auftrag dem Lieferer nicht erteilt wird, diesem auf Verlangen unverz\u00fcglich zur\u00fcckzugeben. Die S\u00e4tze 1 und 2 gelten entsprechend f\u00fcr Unterlagen des Bestellers; diese d\u00fcrfen jedoch solchen Dritten zug\u00e4nglich gemacht werden, denen der Lieferer zul\u00e4ssigerweise Lieferungen \u00fcbertragen hat.<\/p>\n\n\n\n<p>3. Teillieferungen sind zul\u00e4ssig, soweit sie dem Besteller zumutbar sind. Ebenso sind \u00dcber- oder Unterlieferungen in zumutbarer H\u00f6he zul\u00e4ssig.<\/p>\n\n\n\n<p>4. Der Begriff \u201eSchadensersatzanspr\u00fcche\u201c in diesen GL umfasst auch Anspr\u00fcche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>II. Preise<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>1. Die Preise verstehen sich ab Werk ausschlie\u00dflich Verpackung zuz\u00fcglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Vereinbarung von Festpreisen bedarf ausdr\u00fccklich der schriftlichen Best\u00e4tigung.<\/p>\n\n\n\n<p>2. Hat der Lieferer die Aufstellung oder Montage \u00fcbernommen und ist nicht etwas anderes vereinbart, so tr\u00e4gt der Besteller neben der vereinbarten Verg\u00fctung alle erforderlichen Nebenkosten wie Reise- und Transportkosten sowie Ausl\u00f6sungen.<\/p>\n\n\n\n<p>3. Zahlungen sind frei Zahlstelle des Lieferers zu leisten.<\/p>\n\n\n\n<p>4. Der Besteller kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskr\u00e4ftig festgestellt sind.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>III. Lieferbedingungen<\/strong><br><br>1. Die Sendungen der IKS GmbH werden grunds\u00e4tzlich ab Werk ausschlie\u00dflich Verpackung vorgenommen. Verpackung und Verpackungsmaterial werden von uns, falls wieder verwendbar zur\u00fcckgenommen. Eine R\u00fccksendung von Verpackungsmaterial hat grunds\u00e4tzlich ohne Kosten f\u00fcr den Lieferer zu erfolgen. Bei Sendungen die in das Ausland erfolgen ist eine R\u00fccknahme von Verpackungsmaterial aller Art ausgeschlossen.<br><br>2. Lieferungen an den Besteller erfolgen unter der Voraussetzung von Kreditw\u00fcrdigkeit, Zahlungsf\u00e4higkeit und entsprechender Seriosit\u00e4t des Bestellers. Bei Zahlungsverzug, Nichteinl\u00f6sung von Schecks und Wechseln, bei drohender Zahlungsunf\u00e4higkeit und anderen Vorkommnissen die St\u00f6rungen im Gesch\u00e4ftsverkehr verursachen k\u00f6nnen, steht dem Lieferer das Recht zu, Leistungen zu verweigern oder von Vertr\u00e4gen zur\u00fcck zu treten.<br><br><strong>IV. Fristen f\u00fcr Lieferungen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>1. Die Einhaltung von Lieferfristen und Lieferterminen setzt den rechtzeitigen Eingang s\u00e4mtlicher vom Besteller zu liefernden Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen und Freigaben, insbesondere von Pl\u00e4nen und Zeichnungen voraus. Ferner setzt die Einhaltung der Lieferpflicht des Lieferers, dass dieser mit den notwendigen Waren und Materialien ordnungsgem\u00e4\u00df selbst beliefert wird. Im Falle von dauernden Behinderungen, die vom Lieferer nicht zu vertreten sind, wie z.B. Streiks, h\u00f6here Gewalt, Naturkatastrophen, kriegerische Auseinandersetzungen, beh\u00f6rdliche Eingriffe usw. ist der Lieferer zum R\u00fccktritt vom Vertrag unter Ausschluss jeglicher Schadenersatzpflicht berechtigt.<\/p>\n\n\n\n<p>2. Teillieferungen sind zul\u00e4ssig, soweit sie dem Besteller zumutbar sind. Ebenso sind \u00dcber- oder Unterlieferungen in zumutbarer H\u00f6he zul\u00e4ssig.<\/p>\n\n\n\n<p>3 Die Vereinbarung von verbindlichen Terminen (Fixgesch\u00e4ften) bedarf einer ausdr\u00fccklichen Bezeichnung und einer schriftlichen Best\u00e4tigung durch den Lieferer.<\/p>\n\n\n\n<p>4. Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbest\u00e4tigung des Lieferers.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>V. Zahlungen<\/strong><br><br>1. Die vom Lieferer in Rechnung gestellten Betr\u00e4ge sind, soweit nicht anders vereinbart und schriftlich best\u00e4tigt, innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.<br><br>2. Im Falle eines Zahlungsverzuges hat der Besteller, vorbehaltlich der Geltendmachung eines weiteren Schadens durch die Verz\u00f6gerung, Zinsen, die mindestens 8 % \u00fcber dem Basiszinssatz der europ\u00e4ischen Zentralbank liegen, auf die offene Forderung zu leisten. Berechnungsgrundlage ist das Ausstellungsdatum der Rechnung.<br><br>3. Wechsel werden nur nach ausdr\u00fccklicher Vereinbarung und unter dem Vorbehalt unserer Annahme im Einzelfall entgegen genommen. Diskont- und sonstige Spesen sind vom Besteller zu tragen.<br><br>4. Lieferungen an den Besteller erfolgen unter der Voraussetzung von Kreditw\u00fcrdigkeit, Zahlungsf\u00e4higkeit und entsprechender Seriosit\u00e4t des Bestellers. Bei Zahlungsverzug, Nichteinl\u00f6sung von Schecks und Wechseln, bei drohender Zahlungsunf\u00e4higkeit und anderen Vorkommnissen die St\u00f6rungen im Gesch\u00e4ftsverkehr verursachen k\u00f6nnen, steht dem Lieferer das Recht zu, Leistungen zu verweigern oder von Vertr\u00e4gen zur\u00fcck zu treten.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>VI. Eigentumsvorbehalt<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>1. Die Gegenst\u00e4nde der Lieferungen (Vorbehaltsware) bleiben Eigentum des Lieferers bis zur Erf\u00fcllung s\u00e4mtlicher ihm gegen den Besteller aus der Gesch\u00e4ftsverbindung zustehenden Anspr\u00fcche. Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die dem Lieferer zustehen, die H\u00f6he aller gesicherten Anspr\u00fcche um mehr als 30 % \u00fcbersteigt, wird der Lieferer auf Wunsch des Bestellers einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben; dem Lieferer steht die Wahl bei der Freigabe zwischen verschiedenen Sicherungsrechten zu.<\/p>\n\n\n\n<p>2. W\u00e4hrend des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Besteller eine Verpf\u00e4ndung oder Sicherungs\u00fcbereignung untersagt und die Weiterver\u00e4u\u00dferung nur Wiederverk\u00e4ufern im gew\u00f6hnlichen Gesch\u00e4ftsgang und nur unter der Bedingung gestattet, dass der Wiederverk\u00e4ufer von seinem Kunden Bezahlung erh\u00e4lt oder den Vorbehalt macht, dass das Eigentum auf den Kunden erst \u00fcbergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtungen erf\u00fcllt hat.<\/p>\n\n\n\n<p>3. Bei Pf\u00e4ndungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verf\u00fcgungen oder Eingriffen Dritter hat der Besteller den Lieferer unverz\u00fcglich zu benachrichtigen.<\/p>\n\n\n\n<p>4. Bei Pflichtverletzungen des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Lieferer nach erfolglosem Ablauf einer dem Besteller gesetzten angemessenen Frist zur Leistung neben der R\u00fccknahme auch zum R\u00fccktritt berechtigt; die gesetzlichen Bestimmungen \u00fcber die Entbehrlichkeit einer Fristsetzung bleiben unber\u00fchrt. Der Besteller ist zur Herausgabe verpflichtet. In der R\u00fccknahme bzw. der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes oder der Pf\u00e4ndung der Vorbehaltsware durch den Lieferer liegt kein R\u00fccktritt vom Vertrag, es sei denn, der Lieferer h\u00e4tte dies ausdr\u00fccklich erkl\u00e4rt.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>VII. Gefahr\u00fcbergang<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>1. Die Gefahr geht auch bei frachtfreier Lieferung wie folgt auf den Besteller \u00fcber:<\/p>\n\n\n\n<p>a) bei Lieferungen von Waren ohne weitere Leistungen durch den Lieferer, wenn sie zum Versand gebracht oder abgeholt oder in einem vom Besteller bestimmten Lagerort angeliefert worden sind. Auf Wunsch und Kosten des Bestellers werden Lieferungen vom Lieferer gegen die \u00fcblichen Transportrisiken versichert;<\/p>\n\n\n\n<p>b) bei Lieferungen von Waren mit Aufstellung oder Montage oder weiterer Verarbeitung im Betrieb des Bestellers oder einer vom Besteller benannten Verwendungsstelle nach einwandfreiem Probebetrieb.<\/p>\n\n\n\n<p>c) bei Lieferungen von Waren mit und ohne Aufstellung oder Montage oder weiterer Verarbeitung durch besondere und gesonderte schriftliche Vereinbarung<\/p>\n\n\n\n<p>2. Wenn der Versand, die Zustellung, der Beginn, die Durchf\u00fchrung und weitere Durchf\u00fchrung nach bereits erfolgtem Beginn von Aufstellung und\/oder Montage, die \u00dcbernahme in eigenen Betrieb oder der Probebetrieb aus vom Besteller zu vertretenden Gr\u00fcnden verz\u00f6gert wird oder der Besteller aus sonstigen Gr\u00fcnden in Annahmeverzug kommt, so geht die Gefahr auf den Besteller \u00fcber.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>VIII. Aufstellung, Weiterverarbeitung, Montage<\/strong><br><br>F\u00fcr die Aufstellung, Weiterverarbeitung und Montage gelten, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, folgende Bedingungen:<br><br>1. Der Besteller hat auf seine Kosten zu \u00fcbernehmen und rechtzeitig zu stellen<br><br>a) Die zur Montage und Inbetriebsetzung erforderlichen Bedarfsgegenst\u00e4nde und \u2013stoffe, wie beispielsweise Ger\u00fcste, Hebezeuge und andere Vorrichtungen, Brennstoffe und Schmiermittel.<br><br>b) Energie (Strom, Luft usw.) und ggf. Wasser an der Verwendungsstelle einschlie\u00dflich der Anschl\u00fcsse, Heizung und Beleuchtung.<br><br>c) Bei der Montagestelle f\u00fcr die Aufbewahrung von Waren, Materialien, Maschinenteilen, Apparaturen, Werkzeuge usw. gen\u00fcgend gro\u00dfe, geeignete, trockene und verschlie\u00dfbare R\u00e4ume und f\u00fcr das Montagepersonal angemessene Arbeits- und Aufenthaltsr\u00e4ume einschlie\u00dflich den Umst\u00e4nden angemessener sanit\u00e4rer Anlagen; Weiterhin hat der Besteller zum Schutz des Besitzes des Lieferers und des Montagepersonals auf der Bau- bzw. Montagestelle die Ma\u00dfnahmen zu treffen, die er zum Schutz des eigenen Besitzes ergreifen w\u00fcrde.<br><br>2. Vor Beginn der Montagearbeiten hat der Besteller die n\u00f6tigen Angaben \u00fcber die Lage verdeckt oder offen gef\u00fchrter Strom-, Gas-, Wasser- und Energieleitungen oder \u00e4hnlicher Anlagen, sowie die erforderlichen statischen Angaben unaufgefordert zur Verf\u00fcgung zu stellen.<br><br>3. Vor Beginn der Aufstellung oder Montage m\u00fcssen sich die f\u00fcr die Aufnahme der Arbeiten erforderlichen Beistellungen und Gegenst\u00e4nde an der Aufstellungs- oder Montagestelle befinden und alle Vorarbeiten vor Beginn des Aufbaues so weit fortgeschritten sein, dass die Aufstellung oder Montage vereinbarungsgem\u00e4\u00df begonnen und ohne Unterbrechung durchgef\u00fchrt werden kann. Anfahrwege und der Aufstellungs- oder\/und Montageplatz m\u00fcssen frei zug\u00e4nglich sein.<br><br>4. Verz\u00f6gern sich die Aufstellung, Montage und\/oder Inbetriebnahme durch nicht vom Lieferer zu vertretende Umst\u00e4nde, so hat der Besteller in angemessenem Umfang die Kosten f\u00fcr die Wartezeit und zus\u00e4tzlich erforderliche Reisen des Lieferers und\/oder des Montagepersonals zu tragen.<br><br>5. Der Besteller hat dem Lieferer die Dauer der Arbeitszeit des Montagepersonals t\u00e4glich und die Beendigung der Montage unverz\u00fcglich zu bescheinigen.<br><br>6. Dem Lieferer ist nach Fertigstellung von Aufstellungs- bzw. Montagearbeiten die Abnahme unverz\u00fcglich zu bescheinigen. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn die Lieferung weiterverarbeitet, weiterverwendet, weiterverkauft oder in Gebrauch genommen wurde.<br><br><strong>IX. Entgegennahme<\/strong><br><br>1. Teillieferungen sind zul\u00e4ssig, soweit sie dem Besteller zumutbar sind. Ebenso sind \u00dcber- oder Unterlieferungen in zumutbarer H\u00f6he zul\u00e4ssig.<br><br>2. Der Besteller darf die Entgegennahme von Lieferungen wegen unerheblicher M\u00e4ngel nicht verweigern.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>X. Sachm\u00e4ngel<\/strong><br><br>Die Beschaffenheit des vom Lieferers zu liefernden Produktes wird durch den Inhalt der schriftlichen Angebotsunterlagen, der vom Lieferer verwendeten eigenen Kataloge und der Kataloge der Hersteller oder die vom Besteller freigegebenen und vom Besteller oder vom Lieferer erstellten Zeichnungen und Fertigungsunterlagen. Aus diesen Angaben ergibt sich auch die Verwendung des zu liefernden Produkts oder der Leistung. Auch die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Verwendung des Produkts oder der Leistung ist Vertragsinhalt.<br><br>F\u00fcr Sachm\u00e4ngel haftet der Lieferer wie folgt:<br><br>1. Alle diejenigen Teile oder Leistungen sind nach Wahl des Lieferers unentgeltlich nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu erbringen, die innerhalb der Verj\u00e4hrungsfrist \u2013 ohne R\u00fccksicht auf die Betriebsdauer \u2013 einen Sachmangel aufweisen, sofern dessen Ursache bereits zum Zeitpunkt des Gefahr\u00fcbergangs vorlag.<br><br>2. Sachm\u00e4ngelanspr\u00fcche verj\u00e4hren in 12 Monaten. Dies gilt nicht, soweit die gesetzlichen Vorschriften l\u00e4ngere Fristen vorschreiben, sowie in F\u00e4llen der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit, bei einer vors\u00e4tzlichen oder grob fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzung des Lieferers und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels. Die gesetzlichen Regelungen \u00fcber Ablaufhemmung, Hemmung und Neubeginn der Fristen bleiben unber\u00fchrt.<br><br>3. Der Besteller hat Sachm\u00e4ngel gegen\u00fcber dem Lieferer unverz\u00fcglich schriftlich zu r\u00fcgen.<br><br>4. Zun\u00e4chst ist dem Lieferer Gelegenheit zur Nacherf\u00fcllung innerhalb angemessener Frist zu gew\u00e4hren.<br><br>5. Schl\u00e4gt die Nacherf\u00fcllung (Nachbesserung) fehl, kann der Besteller vom Vertrag<br>zur\u00fccktreten.<br><br>6. M\u00e4ngelanspr\u00fcche bestehen nicht bei:<br>\u2022 bei nur unerheblicher Beeintr\u00e4chtigung der Brauchbarkeit<br>\u2022 bei unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit<br>\u2022 bei nat\u00fcrlicher Abnutzung<br>\u2022 bei Sch\u00e4den infolge fehlerhafter oder nachl\u00e4ssiger Behandlung<br>\u2022 bei \u00fcberm\u00e4\u00dfiger Beanspruchung<br>\u2022 bei Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel<br>\u2022 bei Einfluss besonderer \u00e4u\u00dferer Umst\u00e4nde<br>\u2022 bei nicht nachvollziehbaren Softwarefehlern<br>\u2022 bei unsachgem\u00e4\u00dfen \u00c4nderungen oder Reparaturen vom Besteller oder von Dritten<br><br>7. Anspr\u00fcche des Bestellers wegen der zum Zweck er Nacherf\u00fcllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erh\u00f6hen, weil der Gegenstand der Lieferung nachtr\u00e4glich an einen anderen Ort als die vom Besteller angegebene Verwendungs- bzw. Montagestelle verbracht worden ist.<br><br>8. Anspr\u00fcche des Bestellers sind ebenfalls ausgeschlossen, wenn die Lieferung bzw. Leistung des Lieferers abgenommen und f\u00fcr gut befunden wurde.<br><br>9. R\u00fcckgriffsanspr\u00fcche des Bestellers gegen den Lieferer gem\u00e4\u00df \u00a7 478 BGB (R\u00fcckgriff des Unternehmers) bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine \u00fcber die gesetzlichen M\u00e4ngelanspr\u00fcche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. F\u00fcr den Umfang des R\u00fcckgriffsanspruchs des Bestellers gegen den Lieferer gem\u00e4\u00df \u00a7 478 Abs. 2 BGB gilt ferner Nr. 7 entsprechend.<br><br>10. F\u00fcr Schadenersatzanspr\u00fcche gilt im \u00dcbrigen Art. XII dieser allgemeinen Bedingungen. Weitergehende oder andere als die in diesem Artikel X geregelten Anspr\u00fcche des Bestellers gegen den Lieferer und dessen Erf\u00fcllungsgehilfen wegen eines Sachmangels sind ausgeschlossen.<br><br><strong>XI. Rechtsm\u00e4ngel, Gewerbliche Schutzrechte, Urheberrechte<\/strong><br><br>1. Sofern nicht anders vereinbart, ist der Lieferer verpflichtet, die Lieferung lediglich im Land des Lieferorts frei von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter (im Folgenden: Schutzrechte) zu erbringen. Sofern ein Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten durch vom Lieferer erbrachte, vertragsgem\u00e4\u00df genutzte Lieferungen gegen den Besteller berechtigte Anspr\u00fcche erhebt, haftet der Lieferer gegen\u00fcber dem Besteller innerhalb der in Art. X Nr. 2 bestimmten Frist wie folgt:<br><br>a) Der Lieferer wird nach seiner Wahl und auf seine Kosten f\u00fcr die betreffenden Lieferungen entweder ein Nutzungsrecht erwirken, sie so \u00e4ndern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird, oder austauschen. Ist dies dem Lieferer nicht zu angemessenen Bedingungen m\u00f6glich, stehen dem Besteller die gesetzlichen R\u00fccktritts- oder Minderungsrechte zu.<br><br>b) Die Pflicht des Lieferers zur Leistung von Schadensersatz richtet sich nach Art. XII<br><br>c) Die vorstehend genannten Verpflichtungen des Lieferers bestehen nur, soweit der Besteller den Lieferer \u00fcber die vom Dritten geltend gemachten Anspr\u00fcche unverz\u00fcglich schriftlich verst\u00e4ndigt, eine Verletzung nicht anerkennt und dem Lieferer alle Abwehrma\u00dfnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben. Stellt der Besteller die Nutzung der Lieferung aus Schadensminderungs- oder sonstigen wichtigen Gr\u00fcnden ein, ist er verpflichtet, den Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung kein Anerkenntnis einer Schuldrechtsverletzung verbunden ist.<br><br>2. Anspr\u00fcche des Bestellers sind ausgeschlossen, soweit er die Schutzrechtsverletzung zu vertreten hat.<br><br>3. Anspr\u00fcche des Bestellers sind ferner ausgeschlossen, soweit die Schutzrechtsverletzung durch spezielle Vorgaben des Bestellers, durch eine f\u00fcr den Lieferer nicht voraussehbare Anwendung oder dadurch verursacht wird, dass die Lieferung vom Besteller ver\u00e4ndert oder zusammen mit nicht vom Lieferer gelieferten Produkten eingesetzt wird.<br><br>4. Bei Vorliegen sonstiger Rechtsm\u00e4ngel gelten die Bestimmungen des Art. X entsprechend.<br><br>5. Weitergehende oder andere als die in diesem Artikel XI geregelten Anspr\u00fcche des Bestellers gegen den Lieferer und seine Erf\u00fcllungsgehilfen wegen eines Rechtsmangels sind ausgeschlossen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>XII. Sonstige Schadensersatzanspr\u00fcche<\/strong><br><br>1. Schadens- und Aufwendungsersatzanspr\u00fcche des Bestellers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverh\u00e4ltnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.<br><br>2. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z. b. nachdem Produkthaftungsgesetz, in F\u00e4llen des Vorsatzes, der groben Fahrl\u00e4ssigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit, wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadenersatzanspruch f\u00fcr die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrl\u00e4ssigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine \u00c4nderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.<br><br>3. Soweit dem Besteller nach diesem Art. XII Schadenersatzanspr\u00fcche zustehen, verj\u00e4hren diese mit Ablauf der f\u00fcr Sachm\u00e4ngelanspr\u00fcche geltenden Verj\u00e4hrungsfrist gem\u00e4\u00df Art. X Nr.<br><br>2. Bei Schadenersatzanspr\u00fcchen aus dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Vorschriften.<br><br><strong>XIII. Gerichtsstand und anwendbares Recht<\/strong><br><br>1. Alleiniger Gerichtsstand ist, wenn der Besteller Kaufmann ist, bei allen aus dem Vertragsverh\u00e4ltnis unmittelbar oder mittelbar sich ergebenden Streitigkeiten der Sitz des Lieferers. Der Lieferer ist jedoch auch berechtigt, am Sitz des Bestellers zu klagen.<br><br>2. F\u00fcr die Rechtsbeziehungen im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt deutsches materielles Recht unter Ausschluss des \u00dcbereinkommens der Vereinten Nationen \u00fcber Vertr\u00e4ge \u00fcber den internationalen Warenkauf (CISG).<br><br><strong>XIV. Sonstiges, Verbindlichkeit des Vertrages<\/strong><br><br>1. Das gesetzliche R\u00fccktrittsrecht des Bestellers setzt bei Vorliegen eines Mangels der Lieferung kein Verschulden voraus. In allen anderen F\u00e4llen kann der Besteller nur bei Vorliegen einer vom Lieferer zu vertretenden Pflichtverletzung zur\u00fccktreten.<br><br>2. Die Besteller werden vom Lieferer darauf hingewiesen, dass firmen- und personenbezogene Daten mit Hilfe der EDV entsprechend der Vorschriften des Datenschutzgesetzes zu Gesch\u00e4ftszwecken verarbeitet und weitergegeben werden.<br><br>3. Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in seinen \u00fcbrigen Teilen verbindlich. Das gilt nicht, wenn das Festhalten an dem Vertrag eine unzumutbare H\u00e4rte f\u00fcr eine Partei darstellen w\u00fcrde.<\/p>\n\n\n\n<p>Neustadt am Main, Mai 2021<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Liefer- und Verkaufsbedingungen derIKS Innovative Kabel- und Systemtechnik GmbH, Bahnhofstr. 197845 Neustadt am Main, Tel. +49 9393 20 804-0, Fax +49 9393 20 804-29,info(at)iks-bavaria.de PDF-Download I. Allgemeine Bestimmungen 1. 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